§ 1 – Anwendungsbereich

MMILCHPULVV · Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 MMILCHPULVV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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