§ 4 – Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild

MODELLBTECHAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin

(1)Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2)Die Berufsausbildung gliedert sich wie folgt:Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Erstellen von Fertigungsunterlagen,
2.Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
3.Festlegen von Fertigungsverfahren,
4.Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
5.Anwenden von computergestützten Fertigungsverfahren,
6.Herstellen von Modellen, Formen oder Modelleinrichtungen,
7.Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen,
8.Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen,
9.Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik,
10.Anwenden von Prüfverfahren;
Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei: 1.Planen und Konstruieren von Produkten des Gießereimodellbaus,
2.Planen der Fertigung,
3.Herstellen von Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen,
4.Prüfen von Modelleinrichtungen oder Dauerformen;
Abschnitt C Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion: 1.Planen und Konstruieren von Produkten des Karosserie- oder Produktionsmodellbaus,
2.Planen der Fertigung,
3.Anfertigen von Karosserie- oder Produktionsmodellen mit unterschiedlichen Be- und Verarbeitungsverfahren,
4.Prüfen von Karosserie- oder Produktionsmodellen;
Abschnitt D Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung: 1.Planen und Gestalten von Anschauungsmodellen,
2.Planen der Fertigung,
3.Herstellen von Anschauungsmodellen,
4.Gestalten und Behandeln von Oberflächen,
5.Prüfen von Anschauungsmodellen,
6.Vorbereiten von Anschauungsmodellen für den Versand;
Abschnitt E Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.Umweltschutz,
5.Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, Kundenorientierung,
6.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
7.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 MODELLBTECHAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 MODELLBTECHAUSBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.