§ 54 – Ungültige Wahlvorschläge

MONTANMITBESTGERGGWO_2005 · Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

(1)Ungültig sind Wahlvorschläge, 1.die nicht fristgerecht eingereicht worden sind;
2.auf denen die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind;
3.die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen.
(2)Wahlvorschläge, 1.in denen die Bewerber nicht in der in § 52 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Weise bezeichnet sind;
2.denen die schriftliche Zustimmung und Versicherung der Bewerber nach § 52 Abs. 2 Satz 2 nicht beigefügt sind;
3.die infolge von Streichungen gemäß § 52 Abs. 4 nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen;
sind ungültig, wenn der Betriebswahlvorstand sie beanstandet hat und die Mängel nicht innerhalb von drei Arbeitstagen seit der Beanstandung beseitigt worden sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 54 MONTANMITBESTGERGGWO_2005 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 54 MONTANMITBESTGERGGWO_2005 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.