Anlage 3 – (zu § 16 Absatz 1 und 2)

MPBETREIBV_2025 · Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 38, S. 14)
1Aktive implantierbare Produkte
2Nachfolgende implantierbare Produkte:
2.1Herzklappen
2.2nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen
2.3Gelenkersatz für Hüfte oder Knie
2.4Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen
2.5Brustimplantate

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 3 MPBETREIBV_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 3 MPBETREIBV_2025 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.