Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
MPVERFV · 28 Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Zuständiger Meisterprüfungsausschuss
- § 3Beschlussfassung
- § 4Ausschluss von der Mitwirkung
- § 5Verschwiegenheit
- § 6Nichtöffentlichkeit
- § 7Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 8Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- § 9Organisation der Meisterprüfung
- § 10Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung
- § 11Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung
- § 12Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen
- § 13Befreiungen
- § 14Einladung zur Prüfung
- § 15Prüfungsaufgaben
- § 16Ausweispflicht, Belehrung und Vorstellung
- § 17Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung
- § 18Durchführung des Fachgesprächs, der Ergänzungsprüfung und sonstiger mündlicher Prüfungen, Bewertung
- § 19Durchführung der Situationsaufgabe oder Arbeitsprobe und der praktischen Prüfung, Bewertung
- § 20Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung
- § 21Bewertung der Prüfungsleistungen und Berechnung der Prüfungsergebnisse in den Teilen der Meisterprüfung
- § 22Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis
- § 23Wiederholung der Meisterprüfung
- § 24Niederschrift
- § 25Prüfungsunterlagen
- § 26Übergangsvorschrift
- Anlage 1(zu § 21)
- Anlage 2(zu § 22 Absatz 3)
Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.