§ 93 – Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs

MTAPRV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

(1)Die im Abschlussgespräch erbrachte Leistung ist von den Fachprüferinnen und Fachprüfern zu bewerten.
(2)Das Abschlussgespräch wird entweder mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“ bewertet. Mit „bestanden“ wird die Leistung bewertet, wenn sie den Anforderungen genügt und damit mindestens der Note „ausreichend (4)“ entspricht.
(3)Der Anpassungslehrgang wurde erfolgreich absolviert, wenn die im Abschlussgespräch erbrachte Leistung von allen Fachprüferinnen und Fachprüfern mit „bestanden“ bewertet worden ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 93 MTAPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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