§ 15 – Bindungswirkung der Bundesfachplanung
NABEG · Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 05.11.2025 – 11 A 26.24ECLI:DE:BVerwG:2025:051125U11A26.24.0
- BVerwG, Urt. v. 25.01.2024 – 7 A 4/23ECLI:DE:BVerwG:2024:250124U7A4.23.0
1. Eine Konverteranlage, in der neben der Umrichtung von Gleich- auf Wechselstrom im baulichen Verbund über nicht eingehauste Transformatoren auch eine Anpassung der Spannungshöhe an das 380 kV-Übertragungsnetz vorgenommen wird, ist zugleich eine Umspannanlage. 2. Ergibt sich der Standort der Konverteranlage aus einer bestandskräftigen Zulassungsentscheidung zugunsten der an sie anbindenden Stromleitung, ist sie nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Außenbereich zulässig.
- BVerwG, Beschl. v. 24.03.2021 – 4 VR 2/20ECLI:DE:BVerwG:2021:240321B4VR2.20.0
Der Ausschluss von direktem Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Bundesfachplanung in § 15 Abs. 3 Satz 2 NABEG ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen Völker- und Unionsrecht.
- BVerwG, Gerichtsbescheid v. 06.11.2019 – 4 A 2/19ECLI:DE:BVerwG:2019:061119G4A2.19.0
- BVerwG, Beschl. v. 09.05.2019 – 4 VR 1/19, 4 VR 1/19 (4 A 2/19)ECLI:DE:BVerwG:2019:090519B4VR1.19.0
1. Ein Bund-Länder-Streit gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor, wenn ein Bundesland sich dagegen wendet, dass ein von ihm in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachter Alternativtrassenvorschlag von der Bundesnetzagentur abgeschichtet wurde, und erreichen möchte, dass dieser Vorschlag bis zur abschließenden Entscheidung nach § 12 NABEG im Verfahren verbleibt und dort wie die Trassenvorschläge der Vorhabenträger geprüft wird. 2. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, einen von einem Bundesland in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachten Alternativtrassenvorschlag abzuschichten, kann als Verfahrenshandlung gemäß § 44a VwGO nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden.
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