Art. 22

NATOTRSTATVTRG · Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen

(1)Kommt eine Vereinbarung über die Einbeziehung einer Straße in das gemäß Artikel 57 Abs. 4 Buchstabe b des Zusatzabkommens zu vereinbarende Straßennetz mit den örtlich zuständigen Behörden nicht zustande, so kann die zuständige oberste Landesbehörde die Zustimmung der örtlich zuständigen Behörden ersetzen. Hierbei sind die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Schutz und die Unterhaltung der Straße erforderlichen Bedingungen festzulegen.
(2)Der Entscheidung über die Zustimmung hat eine Verhandlung mit den Beteiligten vorauszugehen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 22 NATOTRSTATVTRG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 22 NATOTRSTATVTRG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.