§ 7 – Ausnahmen

NATSGMELBEV · Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"

(1)Ausgenommen von den Verboten des § 6 sind: 1.die bei Inkrafttreten dieser Verordnung durch behördliche Einzelentscheidung rechtmäßig zugelassenen Nutzungen, ausgeübte Befugnisse sowie rechtmäßige Anlagen und Betriebe einschließlich ihrer Unterhaltung. Die bestandsschützenden Rechte sind so schnell wie möglich auf ihre Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck dieser Verordnung zu überprüfen und ggf. zu untersagen
2.unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen sowie für bauliche Anlagen
3.Maßnahmen der Reservatsverwaltung, die ausschließlich dem Zweck des § 3 dienen
4.die Wiedereinsetzung von Tierarten nach gründlichen Untersuchungen und Bewertungen der Erfolgschancen und Genehmigungen des Landes
5.das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit Fahrzeugen, die eine Ausnahmegenehmigung der Biosphärenreservatsverwaltung erhalten haben
6.die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen in Schutzzone III und IV, soweit diese ausschließlich der wissenschaftlichen Beobachtung und Forschung, der Bildung und Erholung, der Denkmalpflege, der Waldpflege und der Wildbestandslenkung dienen
7.das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit elektrisch angetriebenen Krankenfahrstühlen
8.Maßnahmen der Polizei, des Wasserstraßenamtes, der Zollverwaltung und der Feuerwehr in Ausübung ihrer Aufgaben und Befugnisse.
(2)Weiter bleiben die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung auf Grund besonderer Genehmigungen und Rechte zulässigen Maßnahmen unberührt. Soweit diese Maßnahmen mit dem Schutzzweck des Reservats (§ 3) nicht vereinbar sind, sollen sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich abgebaut werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 NATSGMELBEV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 NATSGMELBEV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.