Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes
NWRG-DV · 11 Normen
- § 1Inhalt der Datensätze
- § 2Datenübermittlung an die Registerbehörde
- § 2aDatenübermittlung an die Waffenbehörden
- § 3Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde
- § 4Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren
- § 5Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 6Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen
- § 7Datenschutz und Datensicherheit
- § 8Inkrafttreten
Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.