Anlage 2 – (zu § 1)

ORTHOPTAPRV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 569
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung in
1.
Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation
2.
Therapieplanung und -durchführung
3.
Neuroophthalmologie (einschließlich Perimetrie)
4.
Gesprächsführung und Beratung
5.
Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte
6.
Fotografie
7.
Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern
Mindeststunden
2.800

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 ORTHOPTAPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 2 ORTHOPTAPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.