§ 1 – Befahrensregelungen

OSTSEESHNSGBEFV · Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee

(1)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Dassower See, Inseln Buchhorst und Graswerder (Plönswerder)“ ist es untersagt, die in Lageplan 1 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(2)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Halbinsel Holnis“ ist es untersagt, die in Lageplan 2 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(3)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Geltinger Birk“ ist es untersagt, die in Lageplan 3 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(4)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Schleimündung“ ist es untersagt, 1.die in Lageplan 4 gekennzeichnete Schutzzone 1 (Schleihaff) zu befahren;
2.die in Lageplan 4 gekennzeichnete Schutzzone 2 (Küstenstreifen) zu befahren;
3.die in Lageplan 4 gekennzeichnete Schutzzone 3 (Ostsee-Flachwassergebiet) in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März mit Motorbooten, Wassermotorrädern, Windsurfgeräten und Kitesurfgeräten zu befahren.
(5)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Schwansener See“ ist es untersagt, in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September die in Lageplan 5 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(6)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Bottsand“ ist es untersagt, die in Lageplan 6 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(7)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Sehlendorfer Binnensee und Umgebung“ ist es untersagt, die in Lageplan 7 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(8)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Graswarder/Heiligenhafen“ ist es untersagt, die in Lageplan 8 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(9)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Krummsteert-Sulsdorfer Wiek/Fehmarn“ ist es untersagt, die in Lageplan 9 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(10)Im Bereich des Naturschutzgebietes „Grüner Brink“ ist es untersagt, die in Lageplan 10 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
(11)Die Lagepläne 1 bis 10 werden als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 OSTSEESHNSGBEFV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 OSTSEESHNSGBEFV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.