Art. 3 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

OSZEVORRV_2016 · Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15. Februar 1996 über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (BGBl. 1996 II S. 226), die durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 OSZEVORRV_2016 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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