§ 15 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

PARKETTLMSTRV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk vom 28. August 1974 (BGBl. I S. 2154), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 15 PARKETTLMSTRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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