§ 27 – Ausbildende und Lehrende
PATANWAPRV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 18.11.2021 – RiZ 6/20ECLI:DE:BGH:2021:181121URIZ6.20.0
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