§ 41b – Zulassung als Syndikuspatentanwalt
PATANWO · Patentanwaltsordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 20.02.2024 – B 12 R 13/21 RECLI:DE:BSG:2024:200224UB12R1321R0
Eine Pflichtversicherung auf Antrag in der berufsständischen Versorgungseinrichtung genügt nicht den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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