§ 9 – Prüfungskommission

PATANWO · Patentanwaltsordnung

Die Prüfungskommission wird beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildet. Das Deutsche Patent- und Markenamt beruft in diese Kommission Mitglieder des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Patentanwälte und Patentassessoren.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9 PATANWO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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