§ 74
PATG · Patentgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BPatG, Beschl. v. 26.03.2026 – 35 W (pat) 437/23ECLI:DE:BPatG:2026:260326B35Wpat437.23.0
Erkennung von Netzwerkbedrohungen Wird während Streitgebrauchsmuster eines laufenden veräußert Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens das und im Register auf eine neue Rechtsinhaberin umgeschrieben, so erhält die neue Inhaberin hierdurch nicht ohne Weiteres die Beschwerdeberechtigung. Die Regelung des § 30 Abs. 3 Satz 3 PatG ist auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren nicht entsprechend anwendbar. Die neue Rechtsinhaberin muss, um zur Beschwerde berechtigt zu sein, noch vor Beschwerdeeinlegung gemäß § 265 Abs. 2 ZPO mit Zustimmung der Antragstellerin das Verfahren an Stelle der Rechtsvorgängerin übernommen haben (Abgrenzung zu BPatGE 33, 260 ff. = GRUR 1993, 549 ff. - Beschwerderecht).
- BPatG, Beschl. v. 16.05.2023 – 35 W (pat) 11/22ECLI:DE:BPatG:2023:160523B35Wpat11.22.0
Ein Dritter, der am Eintragungsverfahren nicht beteiligt war, kann einen Beschluss, mit welchem die eingetragene Fassung eines Gebrauchsmusters berichtigt wurde, nicht mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht anfechten. Die Überprüfung, ob eine derartige Berichtigung zu Recht und wirksam erfolgt ist, ist vielmehr Gegenstand eines gegen das Streitgebrauchsmuster gerichteten Löschungsverfahrens (in Weiterentwicklung der Rechtsprechung gem. BPatGE 44, 209 – „Nutmutter“).
- BPatG, Beschl. v. 27.09.2017 – 19 W (pat) 16/17
- BPatG, Beschl. v. 19.05.2014 – 19 W (pat) 62/12
- BPatG, Beschl. v. 06.05.2014 – 10 W (pat) 130/14
- BPatG, Beschl. v. 20.01.2011 – 10 W (pat) 21/06
"Aufreißdeckel" In besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen ein sachlicher Zusammenhang der den Dritten betreffenden Angaben in der Beschreibung mit der Erfindung nicht erkennbar ist, sie auf der Hand liegend falsch sind oder sich als eine unzulässige Schmähung darstellen, kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009, I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 - Fischdosendeckel). Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor.
- BPatG, Beschl. v. 13.01.2011 – 21 W (pat) 16/09
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