§ 3 – Gebühren für Berechtigungen

PAUSWGEBV · Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben: 1.102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 PAUSWGEBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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