§ 2 – Genehmigungspflicht
PBEFG · Personenbeförderungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 09.06.2021 – 8 C 32/20ECLI:DE:BVerwG:2021:090621U8C32.20.0
1. § 55 Satz 1 PBefG verpflichtet zur Durchführung eines Vorverfahrens bei der Anfechtung aller Verwaltungsakte nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 68 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 VwGO); Entsprechendes gilt bei Klagen auf Vornahme solcher Verwaltungsakte (§ 68 Abs. 2 VwGO), jeweils vorbehaltlich der in § 55 Satz 2 PBefG genannten Ausnahmen. Eine Befugnis, hiervon Abweichendes zu regeln, hat der Landesgesetzgeber nicht. 2. Die Zuverlässigkeit des Inhabers einer Genehmigung zur Personenbeförderung ist nicht Voraussetzung für die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten hieraus. 3. Eine Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Personenbeförderungsgenehmigung kann nicht mehr erteilt werden, wenn der Genehmigungsantrag zwar vor dem Erlöschen der Genehmigung gestellt wurde, die Personenbeförderungsgenehmigung aber zum Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung bereits erloschen ist.
- BVerwG, Beschl. v. 03.12.2019 – 8 B 55/19ECLI:DE:BVerwG:2019:031219B8B55.19.0
- 1. Eine Heranziehung zu pauschalem Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz setzt eine wirksame Satzungsregelung der Pauschalbeträge voraus. § 69 Abs. 2 SächsBRKG a. F. beschränkt die Heranziehung der Kostenpflichtigen auf den Ersatz der unmittelbar durch Einsätze tatsächlich verursachten Kosten. 2. Eine Stadt kann mit einem Unternehmen, das geschäftsmäßig u. a. mit Straßenbahnen Personen befördert, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass das Unternehmen die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für seine Betriebsanlagen auf öffentlichen Straßen, auch außerhalb eines Gleisbereichs, gewährleistet. Beruht der Einsatz der Feuerwehr der Stadt zur Beseitigung einer aus einem Kraftfahrzeug ausgelaufenen Ölspur auf einer Verletzung der dem Unternehmen obliegenden Verkehrssicherungspflicht, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Stadt zum Ersatz der Kosten des Feuerwehreinsatzes ausschließlich den Halter des Kraftfahrzeugs in Anspruch nimmt.
1. Eine Heranziehung zu pauschalem Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz setzt eine wirksame Satzungsregelung der Pauschalbeträge voraus. § 69 Abs. 2 SächsBRKG a. F. beschränkt die Heranziehung der Kostenpflichtigen auf den Ersatz der unmittelbar durch Einsätze tatsächlich verursachten Kosten. 2. Eine Stadt kann mit einem Unternehmen, das geschäftsmäßig u. a. mit Straßenbahnen Personen befördert, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass das Unternehmen die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für seine Betriebsanlagen auf öffentlichen Straßen, auch außerhalb eines Gleisbereichs, gewährleistet. Beruht der Einsatz der Feuerwehr der Stadt zur Beseitigung einer aus einem Kraftfahrzeug ausgelaufenen Ölspur auf einer Verletzung der dem Unternehmen obliegenden Verkehrssicherungspflicht, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Stadt zum Ersatz der Kosten des Feuerwehreinsatzes ausschließlich den Halter des Kraftfahrzeugs in Anspruch nimmt.
- BVerwG, Urt. v. 08.11.2018 – 3 C 27/16ECLI:DE:BVerwG:2018:081118U3C27.16.0
- BVerwG, Beschl. v. 09.02.2017 – 3 B 21/16, 3 B 21/16 (3 C 4/17)ECLI:DE:BVerwG:2017:090217B3B21.16.0
- BFH, Beschl. v. 15.11.2016 – VI R 4/15ECLI:DE:BFH:2016:B.151116.VIR4.15.0
1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte abgegolten werden . 2. Insbesondere ist in dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkenden Wirkung der Entfernungspauschale ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu erblicken.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 19.09.2016 – 4 A 475/14
- BVerwG, Beschl. v. 18.07.2016 – 3 AV 1/16ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0
Die Streitigkeit um die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr bezieht sich nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich in solchen Fällen nach § 52 Nr. 3 VwGO.
- BFH, Urt. v. 18.11.2015 – XI R 32/14
NV: Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt auch dann in Betracht, wenn die nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderliche Genehmigung mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr rückwirkend erteilt wird .
- BVerwG, Beschl. v. 06.10.2015 – 3 B 9/15ECLI:DE:BVerwG:2015:061015B3B9.15.0
1. Die Genehmigung der Übertragung der Betriebsführung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG erledigt sich auf andere Weise im Sinne von Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG (juris: VwVfG BY) und § 43 Abs. 2 VwVfG, wenn der Inhaber der Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG das privatrechtliche Rechtsverhältnis, mit dem er die Betriebsführung auf einen Dritten übertragen hatte, wirksam gekündigt hat. 2. Gegenstand einer Entscheidung nach § 10 PBefG kann auch die Frage sein, ob sich eine gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG erteilte Genehmigung der Übertragung der Betriebsführung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG und § 43 Abs. 2 VwVfG auf andere Weise erledigt hat und damit erloschen ist.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 PBEFG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 2 PBEFG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.