Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt und Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin
PERSDLPRV · 14 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 4Inhalt der Prüfung
- § 5Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8Zeugnisse
- § 9Wiederholung der Prüfung
- § 10Ausbildereignung
- § 11Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 6 und 7)
- Anlage 2(zu § 8)
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