§ 24 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

PFERDEWMEISTPRV · Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 131), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 24 PFERDEWMEISTPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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