Anlage 13 – (zu § 42 Satz 1)

PFLAPRV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1620;bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)
Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der BerufsbezeichnungName, Vorname
Geburtsdatum              Geburtsort
erhält auf Grund des Pflegeberufegesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
„                    “
zu führen.
Ort, Datum   (Siegel)
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 13 PFLAPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 13 PFLAPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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