§ 3 – Leitlinien

PFLGESG · Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 im Bereich Pflanzengesundheit

Liegt eine in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut) erstellte und im Bundesanzeiger veröffentlichte Leitlinie zur Bekämpfung eines bestimmten Schadorganismus oder zur Durchführung pflanzengesundheitlicher Verfahren und Maßnahmen vor, berücksichtigt die zuständige Behörde diese Leitlinie bei der Entscheidung über die anzuwendenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Schadorganismus oder zur Abwehr der Gefahr der Ein- und Verschleppung des Schadorganismus oder bei der Anwendung pflanzengesundheitlicher Verfahren und Maßnahmen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 PFLGESG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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