§ 4 – Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung
PKGRG · Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Urt. v. 14.12.2022 – 2 BvE 8/21ECLI:DE:BVerfG:2022:es20221214.2bve000821
1. Für Informationen, die die Organisation und die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste betreffen, kommt eine Begrenzung des Fragerechts des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG im Sinne einer "Bereichsausnahme" nicht in Betracht. 2. Das parlamentarische Kontrollgremium ist ein zusätzliches Instrument der parlamentarischen Kontrolle, das sonstige parlamentarische Informationsrechte nicht verdrängt.
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