§ 4 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

PKHFV · Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3001), die zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 PKHFV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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