Anlage 3 – (zu § 10)

PMELEKPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik und Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Certified Process Manager - Electric/Electronics)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2321)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:1.Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.Datum des Bestehens der Prüfung,
4.Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
5.Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1.zum Prüfungsteil „Prozess- und Projektmanagement“ die Benennung, die Bewertung und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Angabe, dass dieser Prüfungsteil Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch beinhaltet,
2.zum Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben“ die Benennung, das nach § 8 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Benennung und die jeweilige Bewertung der beiden Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils,
3.zum Prüfungsteil „Personalmanagement“ die Benennung, die Bewertung und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Angabe, dass die Prüfung eine Situationsaufgabe ist,
4.die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
5.die Gesamtnote als Dezimalzahl,
6.die Gesamtnote in Worten,
7.Befreiungen nach § 7.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 3 PMELEKPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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