Anlage 2 – (zu § 1 Abs. 3)

PODAPRV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 23) ..............................(Bezeichnung der Schule) Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen Name, Vorname ..........................................................................Geburtsdatum Geburtsort .......................................................................... hat in der Zeit vom ...................... bis ...........................regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterrichtund der praktischen Ausbildung für Podologinnen und Podologen gemäß § 4des Podologengesetzes teilgenommen. Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Podologengesetz zulässigenFehlzeiten hinaus - um .......... Tage *) - unterbrochen worden. Ort, Datum .................................... (Stempel) ....................................Unterschrift(en) der Schulleitung-----*) Nichtzutreffendes streichen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 PODAPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 2 PODAPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.