Verordnung über die Berufsausbildung zum Polsterer und zur Polsterin
POLSTAUSBV_2014 · 13 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
- § 5Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 6Zwischenprüfung
- § 7Abschlussprüfung
- § 8Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
- § 9Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 10Anrechnungsregelung
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Polsterer und zur Polsterin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.