§ 10 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

POST-AZV_2003 · Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG

(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt § 3 am 1. Januar 2007 in Kraft.
(3)§ 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 POST-AZV_2003 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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