§ 1 – Dienstrechtliche Zuständigkeiten der Postnachfolgeunternehmen
POSTPERSRG · Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 19.12.2023 – 2 B 43/22ECLI:DE:BVerwG:2023:191223B2B43.22.0
- BVerwG, Beschl. v. 14.12.2023 – 2 B 39/22ECLI:DE:BVerwG:2023:141223B2B39.22.0
1. Während einer vorläufigen Dienstenthebung bleibt ein einem Postnachfolgeunternehmen zugewiesener Beamter dort beschäftigt i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG und § 2 Abs. 1 Satz 1 PBNUBestV, weil er weiterhin im aktiven Beamtenverhältnis steht. 2. Bei der der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 PostPersRG obliegenden Prüfung handelt es sich nicht um eine personelle Angelegenheit der Bundesanstalt i. S. v. § 27 Abs. 1 Nr. 1 BGleiG.
- BVerwG, Beschl. v. 23.02.2017 – 2 B 10/16ECLI:DE:BVerwG:2017:230217B2B10.16.0
- T-143/12 – Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2016:406
Staatliche Beihilfen — Postsektor — Finanzierung der höheren Lohn- und Lohnnebenkosten bei einem Teil der Beschäftigten der Deutschen Post durch Subventionen und Erlöse aus den preisregulierten Diensten — Beschluss, mit dem die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt wird — Begriff des Vorteils — Urteil Combus — Nachweis eines selektiven wirtschaftlichen Vorteils — Fehlen
- BVerwG, Urt. v. 20.05.2015 – 6 C 5/14ECLI:DE:BVerwG:2015:200515U6C5.14.0
- BVerwG, Urt. v. 20.05.2015 – 6 C 6/14ECLI:DE:BVerwG:2015:200515U6C6.14.0
- BAG, Beschl. v. 10.10.2012 – 7 ABR 42/11
- BFH, Urt. v. 09.02.2012 – VI R 22/10
1. In "Outsourcing-Fällen" sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern . 2. Ein "Outsourcing-Fall" liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Postbeamter unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird .
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