§ 22 – Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung

POSTRDV · Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG

(1)Der Renten Service erteilt für die Träger der Rentenversicherung Auskünfte über die Höhe der ausgezahlten Geldleistungen und andere ihm zur Verfügung stehende Sozialdaten (Rentenauskunftsverfahren). Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestimmt im Rahmen des § 151 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch den Kreis der Empfänger und den erforderlichen Umfang der Auskünfte.
(2)Die Erteilung der Auskünfte erfolgt in einem maschinellen Verfahren. Auskünfte im schriftlichen Verfahren werden vom Renten Service nur erteilt, wenn es im Einzelfall zum Einstieg in das maschinelle Verfahren notwendig ist.
(3)Auskünfte an Landes- oder Kommunalbehörden werden nur über zentrale Vermittlungsstellen erteilt, die von den Ländern eingerichtet werden und deren Zuständigkeitsbereich zumindest das Gebiet eines Bundeslandes umfaßt (Kopfstellen).
(4)Soweit die Träger der Rentenversicherung berechtigt sind, für die Erteilung der Auskünfte von den Empfängern eine Erstattung von Verwaltungsgebühren oder Auslagen zu verlangen, sollen die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Renten Service vereinbaren, daß der Renten Service Auskünfte nur gegen eine entsprechende Kostenerstattung erteilt. Die erstatteten Beträge sind den Trägern der Rentenversicherung im Rahmen der Vergütungsabrechnung (§ 35 Abs. 3) gutzubringen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 22 POSTRDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 22 POSTRDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.