§ 5 – Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“

PR_VOFORTKFMBF · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

Im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Aufgaben im Rahmen der Gründung und Übernahme eines Unternehmens unter Berücksichtigung persönlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Ziele vorzubereiten, durchzuführen und zu bewerten sowie ihre Bedeutung für ein Unternehmenskonzept begründen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 10 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden: 1.Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbständigkeit begründen,
2.wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie Nutzen von Mitgliedschaften in Handwerksorganisationen darstellen und bewerten,
3.Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten,
4.Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen,
5.Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten,
6.Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen; Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen,
7.Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und die getroffene Entscheidung begründen,
8.Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts- und Steuerrechts, im Zusammenhang mit der Gründung oder Übernahme von Handwerksbetrieben anwenden,
9.Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten privater Risiko- und Altersvorsorge aufzeigen,
10.Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes im Zusammenhang darstellen und begründen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 PR_VOFORTKFMBF und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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