§ 1 – Personenstand, Aufgaben des Standesamts
PSTG · Personenstandsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 29.11.2017 – XII ZB 459/16ECLI:DE:BGH:2017:291117BXIIZB459.16.0
1. Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. September 2017, XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855). 2. Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.
- BGH, Beschl. v. 04.09.2013 – XII ZB 526/12
Akademische Grade sind seit dem Inkrafttreten des reformierten Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 nicht mehr in Personenstandsregistern (hier: Geburtenregister) einzutragen.
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