§ 27 – Koordination

PSTTG · Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen

Das Bundeszentralamt für Steuern arbeitet im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit der Europäischen Kommission zusammen, um eine einheitliche und effiziente Anwendung von Bußgeldvorschriften und weiteren Maßnahmen in Fällen der Zuwiderhandlung meldender Plattformbetreiber nach § 3 Absatz 4 Nummer 2 zu unterstützen und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck informiert das Bundeszentralamt für Steuern die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Ermittlungen und Entscheidungen in Anwendung der §§ 25 und 26 und berücksichtigt Informationen anderer zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Anwendung der §§ 25 und 26.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 27 PSTTG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 27 PSTTG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.