(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 90, S. 1 – 3)
InhaltsübersichtAbschnitt 1Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)Abschnitt 2Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)Abschnitt 3Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)Abschnitt 4Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)Abschnitt 5Fertigpackungsverordnung (FPackV)Abschnitt 6Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Abschnitt 1Mess- und Eichgesetz (MessEG),Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Nr.
Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV
2.1 Grundgebühr pro Dosimeterbauart 639,00 Euro
2.2 Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) 106,50 Euro
Abschnitt 2Gewerbeordnung (GewO),Spielverordnung (SpielV)
Nr.
Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung mit § 33c GewO Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV
2.1 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen je 50 Stück 1 000,00 Euro
2.2 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen je 500 Stück 10 000,00 Euro
3 Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Absatz 1 SpielV
3.1 Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszeichens pro Stück 195,00 Euro
Abschnitt 3Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Nr.
Gebührentatbestand Gebühr
1 Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Absatz 4 Nummer 1 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
Abschnitt 4Beschussgesetz (BeschG),Beschussverordnung (BeschussV),Waffengesetz (WaffG)
Nr.
Gebührentatbestand Gebühr
1 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit §§ 7 und 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
4 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
5 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
6 Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
7 Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a.
Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
8 Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
9 Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit Anlagen IV und V BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
10 Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
11 Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
12 Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
13 Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen nach § 20 Absatz 4 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG 215,00 Euro
Abschnitt 5Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Nr.
Gebührentatbestand Gebühr
1 Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen 260,00 Euro
Abschnitt 6Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Nr.
Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachverständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV Zeitgebühr nach Anlage 2
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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