§ 4 – Umrechnung von Festzins-Swapsätzen in Null-Kupon-Swapsätze

R_CKABZINSV · Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen

Die Null-Kupon-Swapsätze werden aus den Festzins-Swapsätzen mit Hilfe der Null-Kupon-Anleihen-Entbündelung (Bootstrapping) abgeleitet, und sind dadurch charakterisiert, dass die Fälligkeitstermine im Jahresabstand aufeinanderfolgen und mit den Kuponterminen zusammenfallen. Für den Gegenwartswert eines Festzins-Swaps mit Laufzeit t gilt:
Der Festzins-Swapsatz mit einer Laufzeit von einem Jahr entspricht dem Null-Kupon-Swapsatz mit einer einjährigen Laufzeit; S1 = N1. Die weiteren ganzjährigen Null-Kupon-Swapsätze werden wie folgt schrittweise berechnet:

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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