§ 7 – Pflegegeld

RAG_1986 · Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986)

Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1986 an zwischen 402 Deutsche Mark und 1.607 Deutsche Mark monatlich.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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