§ 1 – Grundsatz

RAG_1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1987 auf das Jahr 1988 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1988 nach dem §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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