§ 1 – Grundsatz

RAG_1989 · Rentenanpassungsgesetz 1989

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1988 auf das Jahr 1989 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1989 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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