§ 1 – Grundsatz

RAG_1991 · Rentenanpassungsgesetz 1991

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1990 auf das Jahr 1991 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1991 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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