§ 4 – Anpassung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

RAV_2001 · Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2001

(1)Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2001 an 22,86 Deutsche Mark und vom 1. Januar 2002 an 11,68813 Euro.
(2)Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2001 an 19,93 Deutsche Mark und vom 1. Januar 2002 an 10,19005 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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