§ 9 – Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

RBEG_2021 · Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021

Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich 1.für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2.für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9 RBEG_2021 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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