§ 3 – Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

RBSFV_2026 · Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2026

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Eurogültig im Kalenderjahr Teilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende erste Schulhalbjahr Teilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende zweite Schulhalbjahr
2026 130 65

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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