§ 10 – Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
RDG · Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 12.05.2026 – KZR 6/24ECLI:DE:BGH:2026:120526UKZR6.24.0
Sammelklage-Inkasso 1. Kartellschadensersatzansprüche können grundsätzlich im Wege der Sammelklage von einem Inkassodienstleister geltend gemacht werden (Fortführung von BGH, Urteile vom 13. Juli 2021 - II ZR 84/20, BGHZ 230, 255; vom 13. Juni 2022 - VIa ZR 418/21, BGHZ 234, 125 - financialright). 2. Macht es die Art und Weise der Anspruchsbündelung durch den Inkassodienstleister den Zivilgerichten im Ausnahmefall praktisch unmöglich, wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren, kann das Gericht eine auf die Vorbereitung der erforderlichen Verfahrenstrennung gerichtete gerichtliche Auflage erteilen. Wird diese nicht erfüllt, liegt darin ein Missbrauch prozessualer Möglichkeiten, der zur Unzulässigkeit der Klage führt. 3. Die Zusammenfassung von Zedenten verschiedener Marktstufen in einer Sammelklage begründet jedenfalls bei vertraglicher Verpflichtung des Inkassodienstleisters zur Bündelung gleichartiger Ansprüche nicht ohne Weiteres eine Interessenkollision, die zur Nichtigkeit der Abtretung führt.
- C-253/23 – ASG 2 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH gegen Land Nordrhein-WestfalenECLI:EU:C:2025:40
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Richtlinie 2014/104/EU – Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht – Art. 2 Nr. 4 – Begriff ‚Schadensersatzklage‘ – Art. 3 Abs. 1 – Recht auf vollständigen Ersatz des erlittenen Schadens – Abtretung von Schadensersatzforderungen an einen Rechtsdienstleister – Nationales Recht, nach dem einem solchen Dienstleister für die gebündelte Einziehung solcher Forderungen keine Aktivlegitimation zuerkannt wird – Art. 4 – Effektivitätsgrundsatz – Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
- BSG, Urt. v. 19.12.2024 – B 5 R 14/23 RECLI:DE:BSG:2024:191224UB5R1423R0
1. Ein Empfänger von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung muss sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seines Wissensvertreters von der Rechtswidrigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsakts zurechnen lassen. 2. Zu den Pflichten eines umfassend bevollmächtigten Rentenberaters gehört in aller Regel die Prüfung des Rentenbescheids auf sachliche und rechnerische Richtigkeit.
- BGH, Urt. v. 06.09.2023 – IV ZR 93/22ECLI:DE:BGH:2023:060923UIVZR93.22.0
- BGH, Beschl. v. 05.07.2023 – VII ZB 35/21ECLI:DE:BGH:2023:050723BVIIZB35.21.0
§ 753a Satz 1 ZPO ist dahin auszulegen, dass Bevollmächtigte im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO (in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmer) bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zum Empfang des vom Gerichtsvollzieher gepfändeten oder seitens des Schuldners an den Gerichtsvollzieher freiwillig gezahlten Geldbetrags (sog. Geldempfangsvollmacht) versichern können; des Nachweises einer Geldempfangsvollmacht durch Vorlage einer entsprechenden Vollmachtsurkunde bedarf es in diesen Fällen nicht.
- BGH, Urt. v. 24.05.2023 – VIII ZR 373/21ECLI:DE:BGH:2023:240523UVIIIZR373.21.0
Zur Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines registrierten Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge gemäß § 556g Abs. 2 BGB aF im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
- BGH, Urt. v. 22.05.2023 – AnwZ (Brfg) 24/22ECLI:DE:BGH:2023:220523UANWZ.BRFG.24.22.0
- BGH, Urt. v. 07.03.2023 – VI ZR 180/22ECLI:DE:BGH:2023:070323UVIZR180.22.0
Zur Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars bei einer Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 RDG.
- BGH, Urt. v. 05.12.2022 – VIa ZR 998/22ECLI:DE:BGH:2022:051222UVIAZR998.22.0
- BGH, Urt. v. 24.10.2022 – VIa ZR 162/22ECLI:DE:BGH:2022:241022UVIAZR162.22.0
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