§ 5 – Handlungsbereich „Kulturerbe pflegen und weitergeben“

RESTMAPRORESTPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk-Master Professional für Restaurierung im Handwerk

(1)Im Handlungsbereich „Kulturerbe pflegen und weitergeben“ soll durch die zu prüfende Person die Fähigkeit nachgewiesen werden, einen eigenständigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des handwerklich-immateriellen und des materiellen Kulturerbes leisten zu können und dieses Kulturerbe auf der Grundlage handwerklicher Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung restauratorischer, handwerklicher und denkmalpflegerischer Grundsätze, Ziele und Aufgaben sowie rechtlicher Aspekte der Denkmalpflege, des Denkmalschutzes und des Kulturgutschutzes an die nächste Generation weitergeben zu können. Des Weiteren sollen der gesellschaftliche Wert des handwerklichen Kulturerbes sowie der Denkmalwert und der denkmalpflegerische Umgang mit Objekten von kultureller Bedeutung erläutert und weitergegeben werden können.
(2)In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1.Aufgaben eines Restaurators und einer Restauratorin für den ganzheitlichen Erhalt von Kulturerbe im Kontext der Handwerksgeschichte reflektieren,
2.Handwerkspraxis sowie Kulturerbe-, Denkmal- und Handwerkstheorie projektbezogen und objektbezogen analysieren, entwickeln und anwenden,
3.Einhaltung rechtlicher Bestimmungen zur Erhaltung des Kulturerbes gewährleisten,
4.Kulturerbe identifizieren, bewahren und erhalten,
5.handwerklich-immaterielles Kulturerbe kultur- und handwerksgeschichtlich einordnen und sichern sowie unter Anwendung didaktischer Prinzipien aufbereiten und an die nächste Handwerksgeneration weitergeben,
6.Kommunikationsprozesse gestalten und pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung des Wertes von handwerklich-immateriellem und von materiellem Kulturerbe situationsbezogen konzipieren und durchführen,
7.Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel entwickeln, das Bewusstsein für den Wert von Kulturerbe zu stärken und die Untrennbarkeit des handwerklich-immateriellen und materiellen Kulturerbes herauszustellen, sowie diese Maßnahmen anwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 RESTMAPRORESTPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 5 RESTMAPRORESTPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.