§ 5 – Sperrtor bei Bug

RHEINMAINDONSCHSTRG · Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse

Das Sperrtor im linken Regnitzarm bei Bug gehört zur Bundeswasserstraße. Die Betriebsordnung wird im Einvernehmen zwischen dem Bund und Bayern aufgestellt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 RHEINMAINDONSCHSTRG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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