Art. 18 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

RHEINSCHPERSEV · Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

(1)Diese Verordnung und die in Artikel 1 genannten Beschlüsse treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Die in Artikel 1 unter den Nummern 4 und 5 genannten Beschlüsse treten am 30. September 2014 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 RHEINSCHPERSEV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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