Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln
RHMV_1994 · 15 Normen
- § 1Höchstmengen für Lebensmittel
- § 2Zusammengesetzte und weiterverarbeitete Lebensmittel
- § 3Lebensmittel mit überhöhten Rückständen
- § 3aAusnahmen
- § 3bKenntlichmachung
- § 4Probenahme und Analysemethoden
- § 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 6Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 1 Abs. 1 Nr. 1)
- Anlage 2(zu § 1 Abs. 1 Nr. 2)
- Anlage 3
- Anlage 4(zu § 1 Abs. 2 bis 4)
- Anlage 5(zu § 1 Abs. 4 Nr. 1)
- Anlage 6(zu § 3 Abs. 3)
- Anlage 7
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