§ 1 – Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

ROLLSONNMSTRV · Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk

Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile: 1.die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
2.die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 ROLLSONNMSTRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.